Aufzugsanlagen
Viele Wohngebäude verfügen nicht über eine Aufzugsanlage bzw. über keine behindertengerechte. Dieses schränkt die Vermietung bzw. Nutzung der oberen Etagen ein, da das Mieterpotential immer älter wird. Um dieser Tatsache entgegen zu treten, wurden in den letzten Jahren Aufzugsanlagen an Wohn- und Gewerbebauten nachträglich installiert. Dieses kann inner- und ausserhalb des Gebäudes erfolgen und erfordert aus statischer Sicht einen tragfähigen Untergrund. Für die behindertengerechte Ausführung sind die Abmasse der Kabine größer zu gestalten und die Zuwegungen aussen und innen müssen gegeben sein. Falls diese nicht vorhanden sind, müssen sie neu hergestellt werden.
Balkone
Bestandsbalkone werden im Rahmen einer Sanierung einer vollständigen Betonsanierung unterzogen. Die begehbare Oberfläche wird zum Schutz vor Witterungseinflüssen beschichtet und versiegelt. Geländer und Entwässerung werden erneuert. Seitlich können Sichtschutzblenden montiert werden und an den Geländern Halterungen für Blumenkästen. Bei Gebäuden, die noch nicht über Balkonanlagen verfügen, können diese nachgerüstet werden. Dazu ist ein tragfähiger Baugrund nötig, der seperate Fundamente für diese Balkonanlagen erhält. Mit Hilfe dieser Baumaßnahme verbessert sich die Wohnqualität erheblich und die Wohnfläche der betreffenden Wohnung wird vergrößert.
Blower Door
Eine Methode zur Überprüfung der Luftwechselrate in einzelnen Räumen, Wohnungen bzw. Gebäudeteilen mittels Über- bzw. Unterdruck. Ziel ist die Vermeidung von Durchzugerscheinungen und somit die Senkung des Energieverbrauches. Mit Hilfe von Farbpulver lassen sich Leckagen orten und die Ursachen abstellen.
Bauausführung
Ausführung einer Baumaßnahme mit Hilfe der Bautechnik entsprechend einem vorher festgelegten Bauablauf, der die einzelnen Teilmaßnahmen definiert und terminlich festlegt. Die Bauausführung endet mit der Endabnahme, danach beginnt die Gewährleistungsphase. Es können Zwischenabnahmen vereinbart werden, dieses ist entsprechend VOB bzw. BGB vorher zu vereinbaren. Der Ablauf ist in einem Bautagebuch zu dokumentieren. Für die Einhaltung der Richtlinien des Arbeitsschutzes ist der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zuständig. In Abhängigkeit von der geplanten Nutzung sind verschiedene planerische Vorleistungen nötig.
Bauplanung
Im Rahmen der Bauplanung erfolgt die gedankliche Entwicklung eines Bauvorhabens, dieses wird für die Ausführung gezeichnet. Für die Umsetzbarkeit sind verschiedene Teile rechnerisch nachzuweisen. Im Verlauf der Bauplanung sind einzelne Phasen zu realisieren. Sie beginnt mit der Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Die Ausführung der Baumaßnahme, die Vergabe und die Bauüberwachung sind ebenfalls Bestandteil der Planung. Die Planung wird auf der Grundlage der HOAI mit Planer im Umfang und der Vergütung vereinbart.
Dachgeschoßausbau/ Dachaufstockung
Vor allem in gut erschlossenen Gebieten mit hohen Grundstückspreisen ist ein Dachgeschoßausbau bzw. eine Dachgeschoßaufstockung interessant. Mit Hilfe dieser Maßnahme kann die vermietbare Grundfläche von Wohn- oder Gewerbebauten vergrößert werden. Der Wert der Immobilie wird gesteigert und unter zu Hilfenahme von Fördermitteln ist dieses eine effektive Maßnahme, besonders in Ballungsräumen mit hohen Grundstückspreisen und fehlenden Baugrundstücken.
Energieausweis
Bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Energiebedarfsausweis auzustellen. Dieser zeigt den aktuellen Verbrauch auf und soll kostengünstige Modernisierungsvorschläge aufzeigen. Mit Hilfe der EnEV können die notwendigen Maßnahmen rechnerisch ermittelt werden für die Sanierung und Modernisierung.
Energiemanagement
Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Energie. Ziel ist es die Kosten zu senken und den Co² Ausstoß zu vermindern. Dieses kann in verschiedenen Kombinationen erfolgen. Notwendig ist immer eine Bestandsaufnahme sowie eine gemäß den Richtlinien der EnEV auszuführende Sanierung und Modernisierung. Die Art und Weise der Sanierung und Modernisierung hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, sie werden in unterschiedlicher Weise gefördert.
Fassadeninstandsetzung
Bei der Fassadeninstandsetzung wird die äussere Wandfläche saniert, d.h. die Schäden werden durch verschiedene Gewerke ausgebessert. Dieses kann der Wechsel von defekten Klinkern sein bzw. die Reparatur von Stuck. Zumeist erfolgt dann eine Versiegelung durch eine Hydrophobierung bzw. eine Farbbeschichtung. Parallel zu dieser Maßnahme erfolgt meist eine Dämmung der Wandflächen im Aussen- oder Innenbereich. Besonders bei Klinker- und Stuckfassaden spielt der Denkmalschutz eine wichtige Rolle und erfordert spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Ausführung der Dämmung sowie das zu verwendende Material werden gemäß EnEV ermittelt.
Grundrißänderung
Im Rahmen einer Grundrißänderung erfolgt eine vollständige Umgestaltung von Bestandswohnungen. Insbesondere bei Plattenbauten ist die Grundfläche von Küchen und Bädern nicht ausreichend und eine direkte Belüftung nicht gegeben. In Gebäuden bis zu 6 Geschossen fehlt zudem meist auch eine Aufzugsanlage. Dieser Umstand führt zu Problemen bei der Vermietung und erzeugt einen nicht unbedeutenden Leerstand. Besonders ältere Mieter, deren Anteil an der Bevölkerung stetig zunimmt, lehnen diese Wohnungen zunehmend ab. Zumeist erfolgt daher bei einer Grundrißänderung der Rückbau auf 3 Wohngeschoße, wenn keine Aufzugsanlage installiert werden kann. Die Bäder und Küchen werden durch den Abbruch von nichttragenden Wänden vergrößert und bei Bedarf behindertengerecht umgebaut. Dieses erfordert zwingend die Installation eines Aufzuges mit Haltepunkten in allen Geschoßen. Es besteht die Option auf diesen Gebäuden großzügig gestaltete Penthousewohnungen mit Terrassen zu errichten.
Hüllensanierung
Im Rahmen der Hüllensanierung erfolgt die Dämmung der Gebäudehülle vom Keller bis zum Dach. Dazu zählen auch die Fenster und Aussentüren mit dem Ziel, die Heizungskosten und damit den Co ² - Ausstoß gravierend zu senken. Insbesondere im Dachbereich steht dieses in Abhängigkeit von der Dachform (Steilbzw. Flachdach). Ein weiterer Aspekt ist vor allem bei Steildächern die geplante Nutzung des Dachbodens. Daher gibt es bei der Dämmung der Dachbereiche verschiedene Möglichkeiten, die in Abhängigkeit von der weiteren Nutzung stehen. Grundlage für diese Sanierung bildet die EnEV, durch welche die Ausführung der Sanierung und Modernisierung festgelegt und bemessen wird.
Kaimauern
Kaimauern stellen die äussere Begrenzung von Wasserläufen und Kanälen dar, sie sind mittels Mauerwerk fest ausgebildet. Der Zweck besteht darin, eine feste Begrenzung zuhaben und den Veränderungen durch Ebbe und Flut entgegen zu treten. In Folge der Gezeiten und den äusseren Witterungseinflüssen ist eine periodische Sanierung notwendig. Insbesondere ist der Bebauung der Kaimauern mit Wohn- und Gewerbebauten Beachtung zu schenken, da daurch die Kaimauern das Fundament dieser Gebäude darstellen.
Küchen/Bäder
Die Sanierung von Küchen und Bädern bildet vor allem unter bewohnten Verhältnissen ein Schwerpunkt in der Realisierung der Sanierung. Vor allem unter dem Aspekt, dass die Be- und Entwässerung jeden Abend nutzbar sein muß. Daher ist diese Sanierung nur Strangweise möglich und erfordert den uneingeschränkten Zugang zu allen Wohnungen des betreffenden Stranges. Im Rahmen der Sanierung erfolgen Fliesen-, Maler-, Belagsarbeiten sowie der Wechsel der Sanitärausstattung. Diese Arbeiten sind nicht auf den Mietzins umlegbar. Nur zusätzlich installierte Ausstattung (z.B. Küchenzeile, Duschwanne) stellen eine Modernisierung dar und sind daher anteilig umlegbar.
Modernisierung
Bauliche Veränderung zur Verbesserung der Wohnungsqulität und damit eine nachhaltige Werterhöhung. Weiterhin wird dadurch der Verbrauch von Energie und Wasser gesenkt und der CO² Ausstoß vermindert. Modernisierungsmaßnahmen sind anteilig umlegbar auf dem Mietzins zur Finanzierung dieser Arbeiten. Bei einer Modernisierung sind bestimmte Kriterien vorgegeben ( z.B. Umstellung von Ofenheizung auf eine zentrale Heizungsanlage, Einbau einer Photovoltaikanlage f. die Warmwasseraufbereitung u.v.m.). Modernisierungsumlage s. § 559 BGB.
Photovoltaikanlagen
Stromerzeugung mittels Sonneneinstrahlung unabhänging von der Jahreszeit, sie ist jedoch abhängig von der Tageszeit (Sonnenschein). Daher werden die Kollektorflächen auf der Südseite auf Dächern bzw. in abgeschlossenen Arealen errichtet. Bei Modernisierungen erfolgt die Nutzung der erzeugten Energie zur Warmwasseraufbereitung. Sie kann aber gegen Entgeld auch ins öffentliche Netz eingeleitet werden.
Sanierung
Unter Sanierung versteht man eine Reparatur von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen unter dem Aspekt der erfolgten Abnutzung bzw. Schäden von äusseren Einflüssen verschiedener Art. Zur Festlegung des Umfanges ist daher eine gründliche Bestandsaufnahme notwendig. Eine Sanierung ist der Erhalt der Bausubstanz zur weiteren Nutzung. Die Sanierung stabilisiert den Wert der Immobilie, und die dafür eingesetzten finanziellen Mittel sind nicht auf den Mietzins umlegbar. S. § 353 BGB.
Speicherumbau
Eine Vielzahl von Speichern und Kontoren wird in ihrer bestehenden Form nicht mehr benötigt, da für diesen Zweck schon neuere und effektivere Gebäude errichtet worden sind, die sich an anderen verkehrstechnisch besser erschlossenen Standorten befinden. Da sie sich jedoch in zentraler Lage befinden, ist ein Umbau zu attraktiven Wohn- und Büroflächen eine alternative Lösung zu den existierenden Grundstückspreisen. Desweiteren ist kein Baugrundstück notwendig und auf eine Erschliessung kann verzichtet werden.
Thermografie
Diese ist eine Methode zur Messung der abgstrahlten Wärme von Flächen mittels einer Wärmebildkamera. Nötig dazu ist eine bestimmte Temperaturdifferenz mit der Umgebungstemperatur. Die Ergebnisse werden bildlich festgehalten und am Farbspektrum ist der Wärmeverlust meßbar. Sie bildet die Grundlage für jede Sanierung und Modernisierung zur Einhaltung der EnEV. Weiterhin kann sie zur Suche von Mängeln (Wärmebrücken, Leckagen) in der Bauausführung als Qualitätssicherung genutzt werden.

