Lexikon

Aufzugsanlagen

Viele Wohngebäude verfügen nicht über eine Aufzugsanlage bzw. über keine behindertengerechte. Dieses schränkt die Vermietung bzw. Nutzung der oberen Etagen ein, da das Mieterpotential immer älter wird. Um dieser Tatsache entgegen zu treten, wurden in den letzten Jahren Aufzugsanlagen an Wohn- und Gewerbebauten nachträglich installiert. Dieses kann inner- und ausserhalb des Gebäudes erfolgen und erfordert aus statischer Sicht einen tragfähigen Untergrund. Für die behindertengerechte Ausführung sind die Abmasse der Kabine größer zu gestalten und die Zuwegungen aussen und innen müssen gegeben sein. Falls diese nicht vorhanden sind, müssen sie neu hergestellt werden.

zurück