Lexikon

Grundrißänderung

Im Rahmen einer Grundrißänderung erfolgt eine vollständige Umgestaltung von Bestandswohnungen. Insbesondere bei Plattenbauten ist die Grundfläche von Küchen und Bädern nicht ausreichend und eine direkte Belüftung nicht gegeben. In Gebäuden bis zu 6 Geschossen fehlt zudem meist auch eine Aufzugsanlage. Dieser Umstand führt zu Problemen bei der Vermietung und erzeugt einen nicht unbedeutenden Leerstand. Besonders ältere Mieter, deren Anteil an der Bevölkerung stetig zunimmt, lehnen diese Wohnungen zunehmend ab. Zumeist erfolgt daher bei einer Grundrißänderung der Rückbau auf 3 Wohngeschoße, wenn keine Aufzugsanlage installiert werden kann. Die Bäder und Küchen werden durch den Abbruch von nichttragenden Wänden vergrößert und bei Bedarf behindertengerecht umgebaut. Dieses erfordert zwingend die Installation eines Aufzuges mit Haltepunkten in allen Geschoßen. Es besteht die Option auf diesen Gebäuden großzügig gestaltete Penthousewohnungen mit Terrassen zu errichten.

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