Küchen/Bäder
Die Sanierung von Küchen und Bädern bildet vor allem unter bewohnten Verhältnissen ein Schwerpunkt in der Realisierung der Sanierung. Vor allem unter dem Aspekt, dass die Be- und Entwässerung jeden Abend nutzbar sein muß. Daher ist diese Sanierung nur Strangweise möglich und erfordert den uneingeschränkten Zugang zu allen Wohnungen des betreffenden Stranges. Im Rahmen der Sanierung erfolgen Fliesen-, Maler-, Belagsarbeiten sowie der Wechsel der Sanitärausstattung. Diese Arbeiten sind nicht auf den Mietzins umlegbar. Nur zusätzlich installierte Ausstattung (z.B. Küchenzeile, Duschwanne) stellen eine Modernisierung dar und sind daher anteilig umlegbar.
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