Sanierung
Unter Sanierung versteht man eine Reparatur von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen unter dem Aspekt der erfolgten Abnutzung bzw. Schäden von äusseren Einflüssen verschiedener Art. Zur Festlegung des Umfanges ist daher eine gründliche Bestandsaufnahme notwendig. Eine Sanierung ist der Erhalt der Bausubstanz zur weiteren Nutzung. Die Sanierung stabilisiert den Wert der Immobilie, und die dafür eingesetzten finanziellen Mittel sind nicht auf den Mietzins umlegbar. S. § 353 BGB.
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